Meinhard
Ciresa ist Rechtsanwalt in Wien / Vienna (Oesterreich / Austria).Er beschaeftigt
sich mit Urheberrecht / Copyright. Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz
(UrhG / Gesetz) aus dem Jahr 1936 geregelt. Es umfasst Werke (Werkbegriff
/ Werkteile) der Literatur (Sprachwerk / Autor), der
Tonkunst (Musik / Musikwerke / Filmmusik / Komponist), Werke der bildenden
Kunst (Grafik, Malerei, Bildhauerei, Foto, Fotografie, Architektur, Logo),
Filmwerke (Film / Spielfilm ), Werktitel (Titel) sowie Sammelwerke. Auch
eine Datenbank / Datenbanken zaehlen zu den Sammelwerken bzw sind ein
Sammelwerk. Man bezeichnet eine originelle Datenbank auch als Datenbankwerk.
Auch die Software / Computerprogramm (Design, Konzept, Programmierer)in
Form von Sourcecode / Source Code / Quellcode und Objektcode / Objekprogramm
sowie die Oberflaeche sind urheberrechtlich geschuetzt. Ebenso webdesign
und produktdesign. Das Internet / download ist ein besonderes Problem im
Urheberercht. Der Urheber / Miturheber geniesst Urheberschutz. Neben dem
Werk / den Werken / der Werkqualitaet gibt es die
Leistungsschutzrechte / den Leistungsschutz. Hierzu zaehlt man die Rechte
der Interpreten (Interpret / Musiker), der Hersteller / Produzenten von
Schalltraeger (Tontraeger bzw Tontraegerproduzent), der
Lichtbildhersteller(Fotograf / Photograph), der Sendeunternehmen. Auch der
Urheberschutz /Schutz der Urheberschaft sowie der Werkschutz und die Quellenangabe(Quelle)
/ Namensnennung zaehlt zum Urheberrecht (Urhebrrecht).Wesentliche Rechtsfragen
/ Rechtsprobleme im Urheberrecht sind das
Plagiat / die Plagiate, die Bearbeitung, die Nutzungsrechte (Werknutzungsrecht
/ Werknutzungsbewilligung) bzw das Nutzungsrecht. Schwierig ist nach dem
Urheberrecht auch das Zitieren fremder Werke (Zitat / Zitate) sowie die
Vervielfaeltigung zum eigenen Gebrauch. Hier hat die Novelle zum Urheberrecht
(neu / neues Gesetz) im Sommer 2003 zahlreiche Aenderungen gebracht. Wir
unterscheiden die Vervielfaeltigung zum eigenen Gebrauch von der Vervielfaeltigung
zum privaten Gebrauch (Vervielfaeltigungsrecht). Ein Eingriff in das Urheberrecht
/ Urheberrechte ist mit Strafe bedroht und fuehrt zu Schadenersatz. Die
Schutzfrist ist in Oesterreich im Urheberrecht 70 Jahre. Manchmal muss man
auch einen Schutzfristenvergleich machen.